Seitenbereiche

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Ihr Weg zum Erfolg

Kompetenz, Wissen & Erfahrung
Gemeinsam mehr erreichen

Jetzt unverbindliches Erstgespräch nutzen und gleich Termin vereinbaren!

Termin vereinbaren

Depotcheck 2022: Verluste steueroptimal verrechnen, Freistellungaufträge prüfen

/steuernews_mandaten/
Illustration
Wie Kapitalanleger zum Jahresende ihr Anlagedepot steuerlich optimieren können

Abgeltungsteuer

Kapitalanlagen werden mit einer Kapitalertragsteuer – Abgeltungsteuer genannt – von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag belegt. Eine Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte ist im Regelfall nicht notwendig, da die depotführende Bank die Steuern berechnet und abführt. Ausnahmen: Der Kapitalanleger hat ausländische Kapitalerträge oder er unterhält im Inland mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken. Für ausländische Kapitaleinkünfte muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Bei inländischen Kapitalerträgen ist eine Steuerveranlagung sinnvoll, wenn in einem Depot Verluste aus Kapitalanlagen und in dem anderen Depot verlustverrechnungsfähige Gewinne aufgelaufen sind. Verluste aus Aktienveräußerungen dürfen dabei nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen gegengerechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz/EStG). Diese Verlustverrechnungsbeschränkung ist allerdings umstritten (Vorlagebeschluss Bundesfinanzhof/BFH vom 17.11.2020 (VIII R 11/18), anhängiges Verfahren Bundesverfassungsgericht/BVerfG Az. 1 BvL 3/21).

Stichtag 15.12.2022

Damit Verluste aus einem Depot mit den Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen nach den gesetzlichen Regelungen verrechnet werden können, muss sich der Kapitalanleger die nicht ausgeglichenen Verluste von der depotführenden Bank bescheinigen lassen. Banken stellen solche Verlustbescheinigungen auf Antrag aus. Ein solcher Antrag muss von Gesetzes wegen bis spätestens 15. Dezember eines Jahres gestellt werden.

Freistellungsaufträge prüfen/ändern

Kapitalanleger sollten außerdem zum Jahreswechsel bestehende Freistellungsaufträge anpassen. Der Sparer-Pauschbetrag erhöht sich zum 1. Januar von € 801,00 auf € 1.000,00 (bei Zusammenveranlagung € 2.000,00). Der Sparer-Pauschbetrag kann auf mehrere Banken/Depots verteilt werden. In Summe dürfen die erteilten Freistellungsbeträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.

Stand: 28. November 2022

Bild: Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

ETL Beck Köhnlein & Kollegen - Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte: Über die klassische Steuerberatung hinaus bieten unsere Steuerkanzleien mit Sitz in Bopfingen und Crailsheim professionelle und individuelle Unterstützung zu allen steuerlichen Themen auch im Umkreis an (zb.: Schwäbisch Hall). Unser Leistungsangebot beinhaltet die Bereiche Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Wirtschaftsprüfung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

ETL Beck Köhnlein & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mehr zum Thema
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.